Ergotherapie & Psychotherapie
 
Wiener Neustadt

Organisatorisches Ergotherapie

Ablauf

In unserer Praxis können Sie ergotherapeutische Leistungen auf Wahltherapiebasis (bei allen Sozialversicherungsträgern) oder als Privatzahler in Anspruch nehmen. In beiden Fällen ist eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie ab der ersten Therapieeinheit von einem Facharzt erforderlich.

Kosten

Einheit (Einzeltherapie, Beratung, Berichterstellung): € 100,– (gilt auch für das Erstgespräch)
Ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei Vorliegen einer Ergotherapie relevanten Diagnose (ICD-10) möglich. Dazu muss bei SVS und KFA die Verordnung bis zur 2. Einheit chefärztlich bewilligt werden. Bei ÖGK und SVS ist dies derzeit nicht erforderlich.

Krankenkasse

Kostenzuschuss pro Einheit

ÖGK

€ 60,82

BVAEB

€ 76,03

KFA

€ 57,25

SVS

zw. € 59,20 und € 74.- (je nach Kostenanteil)

Je nach Vertrag können private Zusatzversicherungen weitere Kosten übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung.

Termine

Dauer und Häufigkeit der Therapie richten sich nach Ihrem Anliegen, Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Grundsätzlich empfehlen wir eine wöchentliche Frequenz.

  • Bitte pünktlich erscheinen, da die Zeit nicht verlängert werden kann.
  • Termine, die nicht eingehalten werden können, bitte mindestens 24 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder E-Mail absagen.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen muss die Einheit in Rechnung gestellt werden.


Terminanfrage