Ergotherapie & Psychotherapie
 
Wiener Neustadt

Wie kommen Sie zu Ergotherapie bei uns?

In unserer Praxis können Sie ergotherapeutische Leistungen auf Wahltherapiebasis (bei allen Sozialversicherungsträgern) oder als Privatzahler in Anspruch nehmen.

In beiden Fällen ist eine ärztliche Verordnung ab der ersten Therapieeinheit von einem Facharzt (z. B. Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie) erforderlich.
Eine Einheit ergotherapeutische Leistung (Einzeltherapie, Beratung, Berichterstellung) von 60 min. kostet € 90.-. Vorortbesuche zu Hause, in Kindergarten oder Schule werden gesondert nach Aufwand verrechnet.


Nehmen Sie Ergotherapie auf Wahltherapiebasis in Anspruch, so muss der Verordnungsschein spätestens bis zur zweiten Therapieeinheit von Ihrer Krankenkasse bewilligt sein, um eine anteilige Kostenrückerstattung sicher zu stellen. Bei der ÖGK und BVAEB ist diese Bewilligungspflicht aktuell ausgesetzt. Die Rückerstattung bewegt sich je nach Sozialversicherungsträger in einem Rahmen von ca. € 52.- bis € 60.- für eine Einzeltherapieeinheit von 60 min.
Private Zusatzversicherungen, die ambulante therapeutische Leistungen abdecken, übernehmen häufig ebenfalls Kosten der Ergotherapie.

 

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